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Dienstag, 14. Februar 2012

Verfassungsgericht: Professoren-Grundgehalt zu niedrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Grundgehalt von Professoren in der W-Besoldung zu niedrig ist. Teilweise verdienen ältere und verbeamtete Lehrer mehr als Professoren an Hochschulen. Das sei Aufgaben und Position von Professoren nicht angemessen. Auch die Leistungsbesoldung insgesamt muss nachgebessert werden.
Mögliche Leistungszulagen halten die Richter zwar weiter für zulässig. Bei der Frage nach einer angemessenen Alimentation seien Zulagen aber nur zu berücksichtigen, wenn die Kriterien hinreichend bestimmt sind und Professoren "unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen" hätten. Spiegel online
Der Deutsche Hochschulverband sieht sich in seiner Linie als Vertretung der Professoren an deutschen Hochschulen bestätigt. Er sieht in dem Urteil einen Meilenstein für das deutsche Wissenschaftssystem.

Mehr und detaillierte Informationen zu diesem auch für die Leuphana Universität Lüneburg wichtigen Thema:
"Deutschlands Professoren müssen mehr verdienen" - Spiegel online
"Jetzt beginnt das große Rechnen" - Spiegel online
"Meilenstein für deutsches Wissenschaftssystem" - Deutscher Hochschulverband
"Professoren verdienen nicht genug" - tagesschau.de
"Mehr Geld für Professoren" - heute.de

LeuphanaWatch möchte einen Aspekt ergänzen: Je mehr Professoren von ihren Leistungsbezügen abhängig sind, desto leichter fällt dem Dienstherren die potenzielle Einflussnahme auf unliebsame Personen.