Samstag, 29. Mai 2010

Wer darf eigentlich Leuphana benutzen?

Seit Kurzem bevölkert eine "Liste Leuphana" das WWW [1]. Ihre Homepage erinnert stark an die Corporate Identity der Leuphana Universität Lüneburg, ebenso ihr Logo. Typische Fotos a la Leuphana schmücken die Startseite. Alles sehr bekannt, wenn auch nicht 100 Prozent identisch mit dem Auftritt der Universität.

Schon nach kurzer Zeit meldete sich im Gästebuch ein "Christian Brei" [2] und wies auf Folgendes hin:
Ich hoffe ihnen ist bewusst, dass die CI [Corporate Identity] der Leuphana nur mit Genehmigung der Universitätsleitung verwendet werden darf. [1]
Ob es sich tatsächlich um den Assistenten des Präsidenten handelt, kann von dieser Stelle aus nicht geklärt werden. Bald darauf fragte Nutzer "@Herrn Brei":
By the way, darf man/frau oder sonstwer, der in unserem hohen Hause studiert, arbeitet oder sonstwas macht die von der netten Agentur aus Hamburg pro bono produzierten Dinge nicht verwenden? Mit war mal so als hätte ich das gehört, oder müssen wir tatsächlich wenn wir was mit irgendwie Leuphana drauf oder drin immer bei ihnen um Erlaubnis fragen, lieber Herr Brei. Muss ich also immer wenn ich Leuphana sage, oder dem Herr Gott morgens und abends danke, dass es die Leuphana gibt vorher bei ihnen anrufen, ob ich das Wort Leuphana, ich glaube wohl eine geschützte Marke, in den Mund nehmen darf. Ich würde mich dann geschätzte 2.000 Mal am Tag bei ihnen melden. Das würd mich ja mal interessieren. [1]
Eine berechtigte Frage. Wer darf eigentlich Leuphana benutzen - und wofür?

Zunächst einmal wurde Leuphana von einer Werbeagentur pro bono erfunden, angeblich als antike Ortsbeschreibung von Lüneburg. Das stellte sich sehr schnell als Irrtum heraus [3]. Als die Begründung für Leuphana nicht mehr haltbar war, dachte sich die Universität etwas Neues aus: um die geographische Lage ging es gar nicht mehr, sondern um den Entdeckergeist des Menschen [4].

Die Rechte am Leuphana-Logo liegen bei der Leuphana Universität Lüneburg. Die Nutzung ist sehr klar geregelt:
Wesentlich für den Auftritt sowohl nach innen, als auch nach aussen ist das Leuphana Logo. Es besteht aus einer Bildmarke, einer Wortmarke und einem Zusatz. (...) Das Logo darf daher nur für dienstliche Zwecke der Leuphana und nur entsprechend den Gestaltungsleitlinien verwendet werden. Andere Verwendungen, Zusätze oder Veränderungen am Logo sind nicht gestattet und führen zum Verlust des von der Leuphana eingeräumten Verwendungsrechts. [5]
Damit das Logo richtig verwendet wird, gibt es einen umfassenden Leitfaden, der in unzähligen Details die Verwendung genau vorgibt [6]. Auch dort steht ausdrücklich nachzulesen, dass das Logo nur verwendet werden darf, wenn dies von der Universität freigegeben ist. Das ist für alle universitären Einrichtungen, Zwecke der Lehre, den AStA u.a. der Fall. Eine "Liste Leuphana" darf das Logo also ohne Zustimmung der Universität nicht verwenden, auch nicht verändert. Natürlich darf sie aber ein eigenes Logo kreieren, welches eine gewisse Ähnlichkeit aufweist. Das ist durch die Kunstfreiheit des Grundgesetzes gedeckt. Die Grenze zwischen einem veränderten Leuphana-Logo und einer eigenen Neuschöpfung ist wie immer fließend. Allerdings ist die Universität gut beraten, Aktivitäten ihrer Studenten in einem Graubereich zu tolerieren. Man stelle sich den Imageschaden bei einem Prozess gegen eigene Studenten vor, wegen einer Lapalie wie einer "Liste Leuphana". Hohn und Spott aus der ganzen Region wären dem Präsidium gewiss.

Aber wie sieht die Lage aus, wenn nur der Begriff "Leuphana" verwendet wird? Er ist als Wortmarke eingetragen [7]. Grundsätzlich besitzen Marken einen Schutz. Dieser ist allerdings beschränkt:
Der Markeninhaber hat gegen einen Verletzer einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern das verwendete Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen bzw. Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist (umgangssprachlich „Markenpiraterie“). [8]
Die Wortmarke "Leuphana" ist für fast alle Bereiche geschützt [7]. Allerdings kann auch ein Markenschutz nicht verhindern, dass in der Presseberichterstattung, wissenschaftlichen Texten, Kommentaren oder Gesprächen der geschützte Begriff genutzt wird. "@Herrn Brei" darf also jederzeit in Gesprächen mit Freund_innen oder in seinen/ihren Gebeten den Begriff "Leuphana" verwenden.

Gott sei Dank!

Quellen:
[1] http://www.liste-leuphana.de.tc/
[2] http://www.leuphana.de/organisation/zentraledienste/praesidiumsbuero.html
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Leuphana [mit weiteren Nachweisen]
[4] http://www.leuphana.de/aktuell/ueber-leuphana/der-name.html
[5] http://www.leuphana.de/aktuell/ueber-leuphana/das-logo.html
[6] http://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/INTRANET/hsmarketing/files/0903_gl_Leuphana_light2009_fin.pdf
[7] http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306638878/DE
[8] http://de.wikipedia.org/wiki/Wortmarke

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