Eilantrag der stud. Senatoren vor dem Verwaltungsgericht abgewiesenUnterstützung haben die Senatoren von der Fachschaft Kuwi erhalten, welche die Klage einstimmig unterstützt.
Der Präsident fühlt sich durch das Urteil bestätigt, die SenatorInnen ziehen vors Oberverwaltungsgericht
Nachdem im Mai der hauptamtliche Vizepräsident Holm Keller ohne Ausschreibung in einem längeren Wahlverfahren wiederbestellt wurde, hatten die studentischen SenatorInnen der Senatsliste "EINE Uni für ALLE" (EUfA) einen Eilantrag gegen die Senatsbeschlüsse eingereicht. Sie sehen den "Kompromiss", den Vizepräsidenten als Teilzeitbeamten einzustellen, als nicht verfassungskonform an und bemängeln diverse Fehler am Verfahren. Heute hat nun das Verwaltungsgericht entschieden und die Klage ohne eine inhaltliche/materielle Rechtsprüfung abgelehnt. Die Begründung des Gerichtes beruhte nach Aussage der Senatsliste darauf, dass eine Verletzung der Rechte der KlägerInnen nicht vorliegt.
Universitätspräsident Sascha Spoun begrüßte noch heute Abend die Entscheidung in einer Rundmail über MyStudy:
"Hochschulleitung und Stiftungsrat sehen sich durch den Gerichtsbeschluss in ihren Einschätzungen bestätigt, dass der Beschluss des Senats vom 6. Mai 2011 weder in verfahrensrechtlicher Hinsicht noch inhaltlich zu beanstanden ist."
Die Senatsliste EUfA beruft sich auf eine Rechtsauffassung des Wissenschaftsministeriums, wonach materielle Verstöße nicht auszuschließen seien:
"Wir sehen in dieser Rechtsauffassung eine Bestätigung unserer Kritik: Zwangsteilzeit für Beamt_innen ist verfassungswidrig. Der Senat aber hat eine Ernennung Holm Kellers vorgenommen und somit ein Beamtenverhältnis angestrebt. Der Senatsbeschluss zu Holm Keller ist demnach hinfällig und muss dem Senat erneut vorgelegt werden", so Daniela Steinert. "Hinsichtlich dieser Ausgangslage war es für uns selbstverständlich, vor das OVG zu ziehen, um die fehlerhaften Beschlüsse zu revidieren."
Auch der AStA hatte die Wiederbestellung des VP Keller im Sommer mit zahlreichen Aktionen kritisiert.
"Ich bin enttäuscht, dass das Gericht den Antrag nun abgelehnt hat, ohne die tatsächlichen Rechtsfragen zu erörtern. Wenn tatsächlich Rechte von SenatorInnen beschnitten wurden und die Entscheidung nicht rechtskonform ist, sehe ich die Gerichte in der Pflicht hier eine umfangreiche Rechtsprüfung durchzuführen." So Julian Frey, Sprecher des AStA. Ähnlich sieht das ganze Mathias Ahrens von der Senatsliste (EUfA):
"Wir bedauern es zutiefst, dass das Verwaltungsgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist. Für uns ergeht aus der Begründung des Beschlusses kein ausreichender Schutz für die Rechte des Senates und der Hochschulöffentlichkeit. Wenn niemand gegen rechtswidrige Entscheidungen angehen kann, können die wenigen Rechte, die die Gremien überhaupt noch haben, nicht geschützt werden."
Steffen Riemenschneider, ebenfalls Sprecher des AStA, ergänzt:
"Wir können nun nur noch abwarten und hoffen, dass die RichterInnen am Oberverwaltungsgericht sich der Rechtsprüfung annehmen, damit wir endlich Klarheit bekommen. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass das Ergebnis der Wiederbestellung rechtskonform ist. Wir haben von Anfang ein Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung befürwortet. Da dies offenbar von der Hochschulleitung nicht erwünscht war, müssen nun alle Beteiligten mit den Konsequenzen umgehen."
LeuphanaWatch wünscht viel Erfolg beim OVG.