Sonntag, 31. Juli 2011

Etappensieg für Keller?

Das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren der Studenten aus dem Senat gegen die Wahl von Holm Keller ist beendet. Das berichtete gestern die Landeszeitung. Beide Seiten hätten das Verfahren für erledigt erklärt. Zahlen müssen die Studenten, denn sie hätten keinen Erfolg gehabt. In ihrem Bericht gibt die LZ Statements der jubelnden Leuphana Universität Lüneburg und der Studenten um Daniela Steinert wieder. In Kurzform:
Uni-Sprecher Henning Zühlsdorff:
"Der Gerichtsbeschluss bestätigt die Auffassung der Universitätsleitung, dass es im Zusammenhang mit der Senatsentscheidung nicht zu Rechtsverstößen gekommen ist." laut LZ
Die Kläger:
- Weil der Stiftungsrat uns nicht zusagen wollte, die Amtsurkunde an Herrn Keller zunächst nicht zu übergeben und die Angelegenheit rechtlich zu prüfen, mussten wir einen Eilantrag bei Gericht einreichen.
- Die gute Nachricht: Die kurzfristigen Ziele des Eilantrags sind erreicht: Der Stiftungsrat musste nun zusagen, dass er sich am 25. August der Frage widmen wird, ob die Senatsentscheidung zu Holm Keller rechtmäßig ist und dass er im Anschluss an eine solche Prüfung die Amtsurkunde für eine bestimmte Zeit nicht übergeben wird – um weiteren Spielraum zu lassen, um mit einem weiteren Eilantrag gegen die Benennung vorgehen zu können. laut Webseite
Das Gericht begründet seine Entscheidung laut Hamburger Abendblatt damit, dass der Senat für die Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten nur ein Vorschlagsrecht hat, der Stiftungsrat über die Besetzung der Stelle entscheidet. Wenn er will, könnte der Stiftungsrat unabhängig vom Vorschlag des Senats über die Stellenbesetzung entscheiden. Die Senatoren könnten nicht in die Befugnisse des Stiftungsrats eingreifen, scheitern deshalb und müssen die Verfahrenskosten zahlen.

18 Kommentare:

  1. Naja, das Urteil verwundert nicht. Wer so eklatante Mängel in der realistischen Einschätzung der juristischen Sachlage aufzeigt, muss sich über die (finanziellen) Folgen nicht beschweren.
    So richtige Freude kann wegen diesem Richterspruch nicht aufkommen. War doch Keller schon so gut wie weg.
    Doch statt ernsthaft an den Verhältnissen zu arbeiten, geht sich der ASTA mit seiner Selbstinszenierung selbst auf den Leim.
    Bravo! Statt Keller aus dem Amt zu jagen, haben die studentischen Senatoren in Cooperation mit dem ASTA dafür gesorgt, dass dieser jetzt noch fester im Sessel sitzt.

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  2. Vermutlich wissen Sie, dass Richter für Recht erkennen und ungern korrigiert werden. Hier scheint sich das VG Lüneburg jedoch auf den Holzweg begeben zu haben. Es wird um eine Korrektur seiner Position nicht umhinkommen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Verhältnis zwischen akademischem Senat und Stiftungsrat bereits abschließend geklärt. Dazu haben die Richter ausgeführt:

    "Bei Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung ist das Präsidium kraft Gesetzes zugleich Organ der Stiftung (§ 59 Abs. 1 NHG). Das Niedersächsische Hochschulgesetz vom 24. Juni 2002 hat die Befugnisse des Präsidiums der Hochschule erheblich ausgeweitet (§ 37 NHG). Seine Stellung ist zu Lasten des Senats erheblich gestärkt worden (Ipsen, NdsVBl 2002, 257 ff.). Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass die Besetzung des Präsidiums dem ausschlaggebenden Einfluss des Senats unterliegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 a.a.O. <144>).

    Dem Präsidium gehören der Präsident und die Vizepräsidenten an, deren Zahl die vom Senat erlassene Grundordnung bestimmt (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 41 Abs. 1 Satz 2 NHG). Sie werden vom Stiftungsrat auf Vorschlag des Senats ernannt oder bestellt (§ 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 NHG, § 38 Abs. 2 Satz 1, § 39 Satz 1 NHG). Die verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschriften ergibt, dass der Stiftungsrat an den Vorschlag des Senats gebunden ist. Er muss den vom Senat vorgeschlagenen Bewerber ernennen, wenn der Ernennung oder Bestellung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen."
    Vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.2009 - 2 C 15.08, http://www.bverwg.de/pdf/20.pdf

    Sollte der von Ihnen zitierte Pressebericht zutreffen, könnte die scheinbare Hauptbegründung des VG unzutreffend sein. Insofern besteht für Ihr rechtliches Vorgehen Hoffnung.

    Seien Sie gegrüßt von der Universität G.

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  3. Warum ist das VG Lüneburg auf dem Holzweg? Findet das zitierte Urteil auf den vorgetragenen Fall überhaupt Anwendung? Und warum darf eine Rechtsprechung nicht auch mal überprüft werden? In der Wissenschaft kaut man doch auch nicht ständig die Theorien von vor über 30 Jahren nach. Auch die Judikative sollte von Zeit zu Zeit ihre Meinung überdenken dürfen?


    Tut mir leid. So widerlich die Vorgänge im Senat waren, wird mit der Klage lediglich das Bedürfnis des ASTA offenkundig, das Gesetz angesichts einer nicht in die eigene Ideologie passenden Universitätsentwicklung in die eigenen Hände nehmen zu wollen. Das richterliche Entscheid war nicht nur ein Beweis jeglicher juristischer Unwissenheit bei den ASTA-Leuten. Vielmehr zeigt es auf, dass es dem ASTA und studentischen Senatoren nicht um die Klarstellung der juristischen Situation ging, sondern wie schon durch die Aktionen im Vorfeld der zahlreichen Senatssitzungen im April und Mai praktiziert, ein Aufruf zur Abrechnung, zur Rache, zur Selbstjustiz an Spoun und Keller.

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  4. So eine Selbstjustiz wie auf der Insel Utöya?

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  5. Im Zeitalter von Google und Wikipedia ist es doch gar nicht so schwer herauszufinden, wie Selbstjustiz definiert ist.

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  6. @ 22:43:
    Entschuldigung, aber hier von Selbstjustiz zu sprechen ist wohl reichlich verfehlt. Wer so einen Mist schreibt, sollte vorher lieber 2x nachdenken.

    Ähnlich abwegig sind doch die Aussagen dazu, dass die Wissenschaft auch "30 Jahre alte Theorien" nicht ständig wiederholt. Erstens kannst Du das in ziemlich vielen Bereichen bei grundlegenden Fragen wunderbar sehen. und Zweitens: Hast Du mal auf das Datum des Urteils geschaut? Das ist von 2009! Mir wäre nicht bekannt, dass sich seitdem im Grundgesetz nennenswert was verändert hat. Im NHG sind die Änderungen bezüglich des Verhältnisses Senat - Stiftungsrat minimal. So gesehen ist das Urteil brandaktuell. Wenn da ein kleines Verwaltungsgericht meint, das anders sehen zu müssen, kann es das ja tun. Aber es kann doch niemand ernsthaft meinen, hier würde Rechtsprechung überdacht. Davon könnte man erst sprechen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder zumindest mal OVGs entsprechend urteilen. Deine Aussage zeugt von juristischer Unkenntnis. Entschuldigung, wenn ich das so deutlich ausdrücken muss.

    Entscheidend ist doch die Frage, was letztlich die entscheidenden Gründe des Gerichts waren. Das kann man aus einem Pressebericht wohl kaum feststellen und man müsste die Entscheidung nachlesen.

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  7. @ 10:50 Uhr

    Wieder keine Antworten auf meine Fragen.
    Aber das kennt man. Dem ASTA und den studentischen Senatoren ist jedes Mittel recht, um sich vor einer Realität zu schützen, die nicht in das eigene Schema passt. Die Sache ist nicht zu gewinnen, und da beißt man sich an Urteilen fest, die die Sache überhaupt nicht betreffen. Durch das ständige Agitieren unkomplexer Parolen glaubt man aber, das Recht auf seine Seite zu bekommen und damit den Beweis für die Richtigkeit des eigenen Denken antreten zu können.

    Also bitte noch einmal. Wo hat der Stiftungsrat bis jetzt gegen das in den Urteilen von 1973 und 2009 aufgegriffene Verfassungspostulat der Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen? Die sofortige Wiederwahl Kellers hat ja nun der Senat vorgeschlagen, wenn auch unter sehr merkwürdigen Umständen. Bisher gibt es keine Anzeichen, dass der Stiftungsrat diesem Votum nicht folgt.

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  8. Ich wüsste nicht, dass der Stiftungsrat dagegen verstoßen hat. Aber darum geht es doch gar nicht. Entscheidend ist doch, dass das Gericht damit argumentiert, um die Klage abzuweisen. Wenn der Senat aber das entscheidende Votum abgibt, ist dieses vielleicht wieder zu überprüfen. Darum ging es mir.

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  9. Aha. Jetzt wird ein Schuh daraus. Der Stiftungsrat muss prüfen, ob der Ernennung oder Bestellung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
    Der Stiftungsrat muss das prüfen. Nicht der Senat. Und schon gar nicht, die studentischen Senatoren.
    Die Denke von ASTA und studentischen Senatoren möchte dem Stiftungsrat aber per se unterstellen, die Bestellung ohne juristische Prüfung durchzuführen. Ein hartes Stück. Aber das VG hat gottseidank argumentiert, dass diese Prüfung immer noch Angelegenheit des Stiftungsrates ist, und nichts anderes.
    Übrigens wurde dieser Stiftungsrat vom Senat mitbestimmt!

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  10. Daniela Steinert und Mathias Fabian sollen lieber kuscheln und dir Klappe halten un die normal denkenden Menschen in Frieden lassen.

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  11. @ 18:56: Peinlich.

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  12. Ficken für den Weltfrieden!
    Unterschätzt nicht die Macht der Liebe, Peace!
    Die nicht-normal-Denkende

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  13. Zu Anonym um 23:15 Uhr

    - Der Stiftungsrat muss das nun nur deshalb prüfen, weil wir die Rechtsprüfung per Anwalt / Gericht eingeschalten haben. Es wurde desweiteren auch das Land als Rechtsaufsicht angerufen - und dies übrigens nicht nur von studentischen Senator_innen, sondern auch von anderen Senatsmitgliedern. Beim Stiftungsrat war es sogar nötig, einen Eilantrag zu stellen, damit dieser uns zusagt, sich damit zu befassen und die Amtsurkunde an Herrn Keller zunächst nicht zu übergeben.

    - Der Stiftungsrat wurde vom Senat gewählt, ja. Was genau hat das mit der derzeitigen Situation zu tun? Wenn ich also eine Regierung wähle, darf ich sie nachher nicht mehr kritisieren?
    Herr Meyer-Gockel hat im öffentlichen Teil einer der für die Wahl des Präsidiums relevanten Senatssitzungen gesagt, der Stiftungsrat müsse sich schon auf das Präsidium verlassen, was die Informationen zur Wiederbestellung des Präsidiums angeht. Soviel zu dem unabhängigen, "neutralen", rechts- und sachsicheren Gremium...

    Übrigens haben alle studentischen SenatorInnen bei der ersten gemeinsamen Sitzung von Senat und diesem Stiftungsrat unter Protest verlassen, weil dieser neue Stiftungsrat die Partizipationsmöglichkeiten der Hochschulöffentlichkeit gestrichen hat und ohne weitere Diskussion externe Berufungskommissionen durchgewunken hat - die nicht wenig umstritten waren.

    - Politisch kann man denken, was man möchte. Dennoch sollte mensch vorsichtig sein, von Ideologie zu sprechen (außer, Du meinst damit jede inhaltliche Aussage, welche ja niemals "neutral" sein können). Denn nicht nur politisch, auch rechtlich gibt es viele verschiedene Auffassungen.
    Wenn aber alles nur von einem bösen AStA ausgeht ("Anonym" vorher), der ideologisch verblendet ist und die studentischen Senator_innen dieser Logik nach als Puppenspieler_innen benutzen, wir also unsere Lebenszeit nur fürs Ego-Pushing und das Durchsetzen eigensinniger Ziele verschwenden, ist alles doch eigentlich ganz einfach: Keine Kanzlei wird auf der Basis eines solchen irren, verschrobenen Schwachsinns eine Klage begleiten, niemand (vor allem nicht promovierte und habilitierte Menschen) werden diesen Argumenten zustimmen - und weder der AStA noch diese Senator_innen werden jemals wieder gewählt.

    Ist nicht so? Hm.... merkwürdige Welt!

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  14. @ Daniela

    Wenn du auf das primitive Vokabular zwei Beiträge vorher verzichtet hättest, könnte man den Versuch unternehmen, dich ernst zu nehmen. Dafür schaffst du es mit atemberaubender Doofheit, mit dem nächsten Eintrag dich erneut von der Realität abzukapseln.
    Dass sich immer ein paar Dumme (um nicht zu sagen Linke) aller Couleur zusammenfinden (darunter auch Kanzleien, Promovierte und Habilierte), war schon immer das Wahrzeichen einer jeglichen Ideologien (Stichwort Sokal-Affäre). Damit seid ihr keinen Deut besser als Keller mit seinen infantilen Projekten. Für die Universität wird es dudurch nur um so schlimmer.

    Wie schon einmal empfohlen. Wenn ihr handfeste Belege für unerlaubte Machenschaften von Keller & Co. habt, dann reicht die Bandbreite juristischer Möglichkeiten von der Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zum Staatsanwalt. Andernfalls solltet ihr euch langsam mal am Riemen reißen.

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  15. "Ich versteh schon die FRAGE gar nicht!"9. August 2011 um 15:53

    "Dass sich immer ein paar Dumme (um nicht zu sagen Linke) aller Couleur zusammenfinden (darunter auch Kanzleien, Promovierte und Habilierte), war schon immer das Wahrzeichen einer jeglichen Ideologien"

    Aha.
    Du scheinst nicht der sonst übliche "alles linksradikale ökofaschisten!"-Pöbler zu sein... aber trotzdem: Merkst du noch was? Wie immer nicht auf Argumente eingehen, sondern schön zurücklehnen, im Wissen, dass du Recht hast und alle anderen im Unrecht sind, da sie ja offensichtlich die falsche politische Meinung haben. (was bedeutet "Links" denn überhaupt, gerade in diesem Kontext?)
    Stattdessen ist der asta bzw. die stud. Senatoren "keinen Deut besser als Keller", weil sie ihn mit seinen "infantilen Projekten" (deine Worte) nicht durchwinken?

    ... nochmal Aha. Bzw.: Was? Ich hab deinen Beitrag ernsthaft nicht verstanden. War da irgendein Inhalt drin, außer "Daniela ist doof weil sie Unrecht hat" und "Die Kellerkritiker sind alles Ideologen"?

    Tja, McKinsey Argumentationstrainings sind auch nicht mehr das was sie mal waren... bitte nachbessern!

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  16. @ Anonym,

    nun, wir vor Blödheit verblendeten Linken ("Steinewerfer_innen", "Zecken" und alles an altem Hetzjargon der 68er-Zeit, der BILD und sonstiger populistischer Links-Rechts-Schwachsinnsdebatten bitte einsetzen)
    - wir positionieren uns öffentlich und begründen unsere politischen wie juristischen Gründe und Ziele (siehe eineunifueralle.wordpress.com).

    Hier kann mensch nicht nur nachlesen, dass wir denken, dass der Teilzeitvorschlag verfassungswidrig ist (übrigens ist das einer der relevantesten Punkte, zu dem auch das Gericht bisher inhaltlich nichts gesagt hat), sondern auch, warum wir diese - unserer Meinung nach neue - Rechtsübertretung nicht durchgehen lassen kann, ebenso wie das Zustandekommen der Senatssitzung etc.

    Wenn wir in all den Jahren, die wir nun schon versuchen, den Schieflagen, Fehlentscheidungen oder Übergehen der Gremien dieser Hochschulpolitik entgegenzuwirken, so falsch gelegen haben, dann würde ich dies gern dezidiert an unseren Argumenten aufgezeigt bekommen. Natürlich kann ich mich auch, anstelle ernsthafter Diskussionen - an Tagen, an denen ich etwas zu viel Zeit habe - mit sinnlos-zynischen Kommentaren in Blogs rumschlagen, kein Problem. Für meine politische Arbeit würde mich aber eher eine sachgerechte Auseinandersetzung interessieren und weiterbringen.

    Dass Einige hier leider nicht an politischer Meinungsbildung interessiert sind, sieht man u.a. an Deinen Kommentaren. Statt einer angemessenen Auseinandersetzung greifst Du Menschen direkt an und versteckst Dich zugleich hinter einem "Anonym", damit Du bloß nicht ebenfalls angegriffen werden kannst. Wie wärs, wenn sich entweder der Pöpler / die Pöplerin in Dir für Namens-Offenheit entscheidet, oder Du unter Deinem Anonym einfach mal Sinnvolles ablässt? Würde mich sehr freuen - gerne kannst Du auch Emails an uns Senator_innen schreiben, wenn Du Dich nicht im Forum "outen" möchtest.

    Übrigens: Respekt vor Deinem Engagement in dieser Sache, auch Du scheinst ja nicht wenig emotional involviert zu sein. Und immerhin nimmst Du Dir die Zeit, Dich hier auszulassen, mit welchem Interesse auch immer...

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  17. @ Daniela

    Leider ist es nicht meine Aufgabe, dich beim Erwerb von Frustrationstoleranz zu unterstützen. Diese sollte sich in der Adoleszenz soweit heraus gebildet haben, dass zwischen Realität und Wünsch-Dir-Was unterschieden werden kann. Deswegen sehe ich keine Veranlassung euch eine Email zu schreiben. Da ihr diese Plattform ins Leben gerufen habt, reicht eine Diskussion an dieser Stelle vollkommen aus. Und wenn der Blog die Möglichkeit einer anonymen Kommentierung bietet, ist es meine eigene Sache, ob ich diese nutze oder nicht. Muss ja niemand darauf antworten! Aber damit wären wir wieder beim Thema Frustrationstoleranz.
    Da die politische Konnotation von "Links" sowohl kulturwissenschaftlich als auch soziologisch abgesichert ist, sehe ich in deiner Reaktion auf meinen vorherigen Kommentar eine Unbedarftheit, die euer ganzes Tun und Lassen durchzieht, jedoch nicht gerade von intellektueller Reife zeugt. So ist es nicht schwierig herauszufinden, dass es bei euch weniger um die tatsächliche Verbesserung der Dinge geht sondern nur um die Sache. Dass sich ein solches Verhalten (was unter den sogenannten Linken weit verbreitet ist) als dumm oder einfältig bezeichnen lässt, wurde vielfach an anderer Stelle bestätigt, und ich musste den Zusammenhang nur noch aufgreifen.
    Wie geschrieben. Weder eure Klage, noch das breite Jammern über die allgemeinen Zustände an der Leuphana verbessern die Situation an der Universität. Schade um die Energie, die sinnlos verbrannt wird. Damit meine ich nicht nur die Spenden oder das Geld, was durch die Klage aufgebraucht wird. Der ständig angefachte Kampf um die Deutungshoheit, das Festhalten an den alten kuscheligen Strukturen verhindert ein ernsthaftes Zusammenwachsen im Sinne eines Miteinanders statt Gegeneinanders
    Ich bin es ehrlich gesagt leid, mich im Gespräch mit Kollegen jedes Mal aufs neue positionieren zu müssen, ob für oder gegen. Aus diesem Grund mein Rat, sich endlich mal am Riemen zu reißen und nicht jedes Mal aufs Neue die Universität aus eigennützigen Gründen vor die Zerreißprobe zu stellen.

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  18. @Anonym

    Es tut mir leid, Dir mitteilen zu müssen, dass Deine Informationslage nicht soweit reicht, die Verfasser_innen dieses Blogs ausgemacht zu haben - ich habe hier jedenfalls nichts ins Leben gerufen. Wie Du schon schreibst: Viel Energie - die ich neben meinem Studium und meinem politischen Engagement nicht habe.
    Vielleicht bist Du hinsichtlich der Universität besser informiert, ich hoffe doch, angesichts dessen, wie Du hier austeilst.

    Es ist die einfachste und leider auch einfältigste politische Strategie überhaupt, sich mit den Argumenten des Gegenübers nicht auseinanderzusetzen, sondern diesem falsches Denken und absichtliche Verzerrung vorzuwerfen.

    Ich wünsche Dir viel Spaß und viel Erfolg mit dieser Methode und denke doch, dass Viele an der Universität eher etwas auf Sachargumente geben. Die wir - ich wiederhole mich - in aller Deutlichkeit ausgeführt haben (siehe: Klagebegründung) und denen bisher immer noch nicht sachgerecht begegnet werden konnte.

    Schade, dass sich jemand wie Du, der involviert scheint, nicht am Diskurs beteiligen, uns nicht schreiben möchte. Wenn Deine intellektuelle Reife so überragend ist und Du möglicherweise sogar im Lehrbetrieb tätig bist, solltest Du uns doch ohne Arroganz daran teilhaben lassen können - und uns Deine Vorschläge angesichts der Missstände im Bildungssystem, der Entdemokratisierung und der hiesigen Hochschulpolitik mitteilen.

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