Eilantrag der stud. Senatoren vor dem Verwaltungsgericht abgewiesenUnterstützung haben die Senatoren von der Fachschaft Kuwi erhalten, welche die Klage einstimmig unterstützt.
Der Präsident fühlt sich durch das Urteil bestätigt, die SenatorInnen ziehen vors Oberverwaltungsgericht
Nachdem im Mai der hauptamtliche Vizepräsident Holm Keller ohne Ausschreibung in einem längeren Wahlverfahren wiederbestellt wurde, hatten die studentischen SenatorInnen der Senatsliste "EINE Uni für ALLE" (EUfA) einen Eilantrag gegen die Senatsbeschlüsse eingereicht. Sie sehen den "Kompromiss", den Vizepräsidenten als Teilzeitbeamten einzustellen, als nicht verfassungskonform an und bemängeln diverse Fehler am Verfahren. Heute hat nun das Verwaltungsgericht entschieden und die Klage ohne eine inhaltliche/materielle Rechtsprüfung abgelehnt. Die Begründung des Gerichtes beruhte nach Aussage der Senatsliste darauf, dass eine Verletzung der Rechte der KlägerInnen nicht vorliegt.
Universitätspräsident Sascha Spoun begrüßte noch heute Abend die Entscheidung in einer Rundmail über MyStudy:
"Hochschulleitung und Stiftungsrat sehen sich durch den Gerichtsbeschluss in ihren Einschätzungen bestätigt, dass der Beschluss des Senats vom 6. Mai 2011 weder in verfahrensrechtlicher Hinsicht noch inhaltlich zu beanstanden ist."
Die Senatsliste EUfA beruft sich auf eine Rechtsauffassung des Wissenschaftsministeriums, wonach materielle Verstöße nicht auszuschließen seien:
"Wir sehen in dieser Rechtsauffassung eine Bestätigung unserer Kritik: Zwangsteilzeit für Beamt_innen ist verfassungswidrig. Der Senat aber hat eine Ernennung Holm Kellers vorgenommen und somit ein Beamtenverhältnis angestrebt. Der Senatsbeschluss zu Holm Keller ist demnach hinfällig und muss dem Senat erneut vorgelegt werden", so Daniela Steinert. "Hinsichtlich dieser Ausgangslage war es für uns selbstverständlich, vor das OVG zu ziehen, um die fehlerhaften Beschlüsse zu revidieren."
Auch der AStA hatte die Wiederbestellung des VP Keller im Sommer mit zahlreichen Aktionen kritisiert.
"Ich bin enttäuscht, dass das Gericht den Antrag nun abgelehnt hat, ohne die tatsächlichen Rechtsfragen zu erörtern. Wenn tatsächlich Rechte von SenatorInnen beschnitten wurden und die Entscheidung nicht rechtskonform ist, sehe ich die Gerichte in der Pflicht hier eine umfangreiche Rechtsprüfung durchzuführen." So Julian Frey, Sprecher des AStA. Ähnlich sieht das ganze Mathias Ahrens von der Senatsliste (EUfA):
"Wir bedauern es zutiefst, dass das Verwaltungsgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist. Für uns ergeht aus der Begründung des Beschlusses kein ausreichender Schutz für die Rechte des Senates und der Hochschulöffentlichkeit. Wenn niemand gegen rechtswidrige Entscheidungen angehen kann, können die wenigen Rechte, die die Gremien überhaupt noch haben, nicht geschützt werden."
Steffen Riemenschneider, ebenfalls Sprecher des AStA, ergänzt:
"Wir können nun nur noch abwarten und hoffen, dass die RichterInnen am Oberverwaltungsgericht sich der Rechtsprüfung annehmen, damit wir endlich Klarheit bekommen. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass das Ergebnis der Wiederbestellung rechtskonform ist. Wir haben von Anfang ein Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung befürwortet. Da dies offenbar von der Hochschulleitung nicht erwünscht war, müssen nun alle Beteiligten mit den Konsequenzen umgehen."
LeuphanaWatch wünscht viel Erfolg beim OVG.
Möge die Gerechtigkeit siegen.
AntwortenLöschenGut das wir dann in 2 Jahren wissen, ob es richtig oder falsch war. Die Mühlen des Gerichts mahlen lange.
AntwortenLöschenes gibt sowas wie Eilanträge...
AntwortenLöschenJa genau, sowas wie die, die schon 2x gescheitert sind!
AntwortenLöschenAller guten Dinge sind DREI.
AntwortenLöschenHoffentlich ist dann auch endlich Schluss damit.
AntwortenLöschenJa, so oder so ;-)
AntwortenLöschenLangsam reicht es mit mit ASTA und Steinert! Wie viele Klagen wollen die den noch einreichen, bis die eine mehrheitliche Entscheidung des Senats akzeptieren?
AntwortenLöschenDemokratie heißt die Mehrheit entscheidet. Wenn ich verloren haben muss ich das dann auch irgendwann akzeptieren. Klar kann man klagen aber das geht auch weniger zerstörerisch für die Uni.
sag mal @00.35, hast du den vorlauf mitbekommen? heißt demolratie für dich wirklich, es wird so lange abgestimmt, bis das ergebnis stimmt und dann auch noch rechtlich wackelig ist (halbzeit-beamte...)?
AntwortenLöschendemokratie heißt auch, sich an regeln halten und die demokratischen gremien wertschätzen. dann hätte die erste entscheidung (= zustimmung zu spoun, ablehnung von keller) gültigkeit. wenn dir demokratie so wichtig ist, dann müsstest du steinert und co die füße küssen!!!
(und: es gibt in der geschichte leider genug beispiele, dass die mehrheit nicht immer die besten entscheidungen fällt, insb. wenn ihr hintergrundinfos fehlen...)
Die Mehrheit entscheidet nun mal in einer Demokratie und unterdrückt die Minderheit. findet euch damit ab!
AntwortenLöschenTja, warum dann nicht dem ersten Mehrheitsentscheid des Senats folgen?
AntwortenLöschenDie Rechtswidrigkeit von Teilzeitbeamt_innen ohne Freiwilligkeit, die uns auch schon vom Ministerium bestätigt wurde, lässt sich auch nicht von einer Mehrheit vom Tisch wischen. Das nennt sich Rechtsstaat.
AntwortenLöschenWarum der Gang vors OVG? Warum nicht eine Abwahl von Keller durch den Senat? Fast jeden Monat ein neuer Skandal, bei dem die Hochschulöffentlichkeit belogen wurde. Wie lange will man dem Treiben Kellers weiter tatenlos zusehen?
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