Dienstag, 28. Februar 2012

Der Bürgersteig von Schilda

Vor mehreren Monaten berichtete LeuphanaWatch, dass die Landeskrankenhilfe gegen den Bebauungsplan "Leuphana" Klage eingereicht hat. Der Versicherung gehört das Grundstück hinter dem Vamos. Der für das Audimax geänderte Bebauungsplan enthält eine neue Straße zwischen Vamos und Blockheizkraftwerk, die das hinter der Ladenzeile auf dem Campus vorgesehene Parkhaus anschließen soll. Entlang dieser Straße soll es einen Bürgersteig geben. Der liegt auf etwas mehr als zwei Meter Breite entlang der Straße, nur leider auf dem Grundstück der Landeskrankenhilfe. Die hatte niemand gefragt und sie wollte den Teil ihres Grundstücks auch nicht verkaufen. Unter anderem deshalb klagte sie gegen den Bebauungsplan.

Ende Januar wurde bekannt, dass die Klage vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Der klagende Nachbar der Leuphana Universität Lüneburg hat also verloren. Das Gericht begründete das wie folgt:
(Das Gericht, LW) hat bei summarischer Prüfung (...) weder durchgreifende Verfahrensfehler noch die Verletzung von Nachbarrechten bzw. eine unangemessene Hintansetzung von Nachbarinteressen zu erkennen vermocht. Noch verbleibende Probleme können nach seiner Einschätzung (des Gerichtssenats, LW) in weiteren Genehmigungsverfahren - insbesondere für ein dem Zentralgebäude benachbartes Parkhaus - angemessen gelöst werden. (1)
Muss die Landeskrankenhilfe also dulden, dass ein Teil ihres Grundstücks quasi zwangsenteignet, okkupiert wird? Nein, sie muss es wohl nicht! Zum einen handelte es sich bei der Entscheidung des Gerichts nur um das Eilverfahren, die eigentliche Entscheidung steht noch aus. Zum Anderen sieht wohl auch die Hansestadt Lüneburg mittlerweile Änderungsbedarf. Inzwischen hat auch sie mitbekommen, was alle Beteiligten wohl seit Jahren wissen: Solange ihr oder der Leuphana Universität Lüneburg das Grundstück nicht gehört, kann dort kein Bürgersteig entstehen.

Bereits im letzten Jahr leitete die Stadt deshalb ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ein. In den Unterlagen des Bauausschusses heißt es:
Der Bebauungsplan Nr. 137 wurde am 26.11.2009 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Universität Lüneburg zu ermöglichen. Gegen diesen Bebauungsplan hat ein angrenzender Nachbar eine Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt.

Der Bebauungsplan setzt auf einem Streifen von 2,2 m auf dem Grundstück des Klägers eine öffentliche Verkehrsfläche, sowie Straßenbegleitgrün fest. Vorgesehen ist dort südlich der neuen Straße einen Gehweg anzulegen. Bisher ist der Eigentümer nicht bereit, diese Flächen zur Herstellung einer solchen öffentlichen Verkehrsfläche zu verkaufen.

Nun soll in einem ersten Änderungsverfahren die Festsetzung dieser Fläche erneut überprüft werden. Sofern keine Alternative gefunden werden kann, ist erneut abzuwägen und über die Festsetzung dieser Verkehrsfläche zu entscheiden. (2)
Damit sucht man nun nach einer neuen Lösung für den Bürgersteig, der ohne das fremde Grundstück auskommen muss. Als Alternativen schlägt die Stadt mehrere Varianten vor. Entweder soll der Bürgersteig ganz entfallen, oder direkt hinter dem Vamos herführen. Dafür müssten dort die Container und Anbauten verschwinden. Als dritte Möglichkeit könnte der Weg im Bogen nördlich das Vamos (auf der Vorderseite) umrunden. Aktuell sind nun alle betroffenen Behörden dazu aufgerufen, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Wegen zu erläutern. Danach wird die Stadt weiterplanen, dann nochmal die Behörden befragen und schließlich müssen der Bauausschuss und der Stadtrat ran. (3)

LeuphanaWatch meint: Ein großer Aufwand für einen Bürgersteig. Das kommt davon, wenn man wider besseres Wissen fremdes Eigentum überplant. Schilda lässt grüßen!

(1) http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=102462&_psmand=134
(2) http://www.stadt.lueneburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4329&options=4
(3) LeuphanaWatch dankt für die Erklärungen dieser komplizierten Materie.

2 Kommentare:

  1. Gut zu wissen, dass die Linken auch mal den Wert von Eigentum verstehen. Sonst scheint jede Enteignung recht um Gentrifizierung, Ausbeutung von Angestellten oder soziale Ungleichheit zu bekämpfen.

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  2. Links-liberal-konservativ-Mitte1. März 2012 um 11:45

    Dein Verständnis "der Linken", die ja vermeintlich mit "den Kritikern" (ich ergänze: Kritikerinnen) an der Uni gleichzusetzen sind, lässt tief blicken.

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