Zwei dem Methodenzentrum zugeordneten Juniorprofessoren, welche aus Studiengebühren bezahlt werden, sollen im Sommersemester 2011 grundständiger Lehre unterrichten. Henrik von Wehrden und Alexander Freund gestalten zusammen mit Hans-Rüdiger Pfister das gemeinsame Komplementärmodul im 2. Semester der Graduate School [1]. Dieses muss laut Prüfungsordnung vom ganzen Jahrgang, etwa 280 Studierenden, besucht werden.
LeuphanaWatch denkt:
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz §11 II Satz 2 heißt es:
Sofern aus den Einnahmen zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf dieses nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen. [2]
Die durch die Professoren angebotene Lehre ist nach RPO verpflichtend und daher weder ergänzend noch vertiefend. Hier wird mit Studiengebühren grundständige Lehre angeboten. Eine derartige Verwendung ist laut NHG ausdrücklich nicht gestattet. Ob die Universität bis zum Semesterstart noch ein gesetzeskonformes Lehrangebot aufstellen kann?
[1] vgl. http://mystudy.leuphana.de
[2] http://www.mwk.niedersachsen.de/download/51109
Hier ist nur eine Vorlesung mit nur einem Prof geplant! Nun wird sie aus Studiengebühren um 2 Prof. ergänzt und es können kleinere Gruppen gebildet werden!
AntwortenLöschenGenau das ist Verbesserung der Lehre!
Klärt doch einfach erstmal die Fakten und guckt nicht nur in die eine (negative) Richtung!
Ob aus didaktischen Gründen die Veranstaltung für alle Studierende in der Graduate School tatsächlich nur von einem Dozenten gehalten werden könnte bleibt aus meiner Sicht zweifelhaft. Haben doch alle Studierende anderes fachliches Vorwissen und kennen damit auch völlig unterschiediche Methoden.
AntwortenLöschenSo, wie das Modul laut RPO geplant ist macht es doch überhaupt keinen Sinn!