Freitag, 13. Mai 2011

Zensus 2011 befragt alle Wohnheimbewohner

Derzeit findet die Volkszählung "Zensus 2011" statt. Es wurde bereits vielfach berichtet, dass nicht mehr alle Menschen in Deutschland befragt werden, sondern "nur" eine Stichprobe von rund 10%. Davon gibt es gibt jedoch eine dramatische Ausnahme:

"Sonderbereiche" werden vollständig erfasst. Dazu zählen auch Studentenwohnheime!

Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen ist verpflichtend, es besteht eine Auskunftspflicht. Bei Verstößen können hohe Bußgelder fällig werden.

Auch in Lüneburg sind Zähler unterwegs, die sich ausweisen müssen. Niemand ist verpflichtet, sie in die Wohnung zu lassen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Fragebogen ausgefüllt werden muss.

Datenschützer üben heftige Kritik am Zensus, sind jedoch mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert.

Besonders brisant: In Niedersachsen findet eine Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten de facto nicht statt.

LeuphanaWatch bedauert alle Wohnheimbewohner.

5 Kommentare:

  1. Werden die Zensusdaten ans Bürgeramt weitergegeben? Das würde mich für den natürlich rein hypothetischen Fall interessieren, dass ich hier nicht gemeldet wäre.

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  2. Eine direkte Rückspiegelung an das Einwohnermeldeamt ist nicht erlaubt. Was dann in den nächsten Jahren mit den Daten gemacht wird kann jedoch nur Rückblickend gesagt werden. Die nächste Rasterfahndung kommt bestimmt. Immerhin wird nicht unmittelbar bei der Umfrage, wie bei der Briefwahl, die statistische Daten von den zu eindeutiger Identifikation einer Person notwendigen Daten getrennt. Warum wohl nicht?

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  3. Hab die Sache gerade durch. Die Fragen für WohnheimbewohnerInnen sind letztlich nur zu Punkten, die man bei der Beantragung des Perso und bei der Anmeldung des Wohnsitzes sowieso angeben muss. Das einzige, was dazu kommt ist die Frage nach dem Familienstand und die Einschätzung der WG, ob es sich dabei um eine richtige Wohnung (abgeschlossener Bereich mit Küche und Bad) handelt. Für alle, die sich regulär gemeldet haben, ist es also nichts Neues.

    Trotzdem bin ich natürlich kein Freund der Angelegenheit und habe mich vorher schon schlau gemacht, ob man um die Fragerei drumrum kommt. Leider konnte auch ich nichts für mich Praktikables ausfindig machen.

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  4. Relevant ist natürlich die Zensus-Frage, wie lange man dort schon "wohnt". Ein hypothetischer Abgleich mit dem Melderegister würde hier schon Interessantes zu Tage fördern.

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  5. Es wäre mal interessant zu wissen, wie die Verfassungsbeschwerde in 2010 ausgesehen hat. Meiner Ansicht nach liegt hier ein Verstoß gegen Art. 3 GG vor. Weiters können sich reichere Bürger die Nicht Abgabe erkaufen, denn diese können das max. Ordnungsgeld i.H.v. 5.000 Teuros ja bezahlen. Es wird hier von Anonymität gesprochen. Hat schon jemand sich mal die Mühe gemacht und die Ansammlung von personenbezogenen Daten angeschaut?! Es ist doch wohl unbestritten, dass je aussagekräftiger eine Datensammlung ist, dies eher Rückschlüsse auf die Identität des Einzelnen möglich ist.
    Es ist schon erschreckend mit welcher Leichtigkeit hier die Stasiarbeit der Regierungen einfach so hingenommen wird. Naja, wenn Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden, ist ja alles i.O.?! - oder vielleicht doch nicht!?

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